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Hausrat
Allgemeines

Jährlich registriert die deutsche Versicherungsbranche 1,3 Mio. Hausratschäden. Circa 40% entstehen durch Einbruchdiebstahl.

Doch kaum einer weiß welche Werte sich über die Jahre tatsächlich im Haus bzw. in der Wohnung angesammelt haben.

Im Falle eines Totalschadens z.B. durch einen Brand werden in der Regel alle Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände zerstört oder so stark beschädigt, dass sie nicht mehr zu nutzen sind. Ein solcher Schaden kann sich leicht auf mehrere tausend Euro belaufen. Nur wenige sind in der Lage dieses finanzielle Risiko selbst zu tragen.

 
Durch Abschluss einer Hausratversicherung wird das eigene Hab und Gut nicht nur gegen Einbruchdiebstahl sondern auch gegen Feuer, Leitungswasser und Sturm geschützt.

  

Was ist versichert?

Versichert ist das gesamte bewegliche Inventar, dass sich in der versicherten Wohnung / im versicherten Haus einschließlich der zugehörigen Nebenräume befindet. Hierzu zählen insbesondere  Einrichtungsgegenstände (z.B. Möbel), Gebrauchsgegenstände (z.B. Geschirr, Haushaltsgeräte) sowie Verbrauchsgegenstände (z.B. Lebensmittel).


Wertsachen (Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände sowie Sachen aus Silber sowie sonstige Sachen, die älter als 100 Jahre sind (Ausnahme: Möbelstücke)) gelten ebenfalls bis zu bestimmten Höchstversicherungssummen mitversichert.

 
Fahrraddiebstahl kann man in der Regel gegen einen geringfügigen Prämienzuschlag mitversichern.

  

Welche Risiken sind versichert?

Versicherungsschutz besteht gegen die Risiken Feuer, Leistungswasser, Einbruchdiebstahl und Sturm inklusive Hagel.

Vielfach bieten die Versicherer mittlerweile auch Versicherungsschutz gegen erweiterte Elementargefahren wie z.B. Hochwasser oder Rückstau an.

 

Wo gilt Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz gilt für die im Versicherungsschein benannte Wohnung.

Zur Wohnung gehören:

  • Loggien, Balkone und unmittelbar an das Gebäude angrenzende Terrassen
  • Räume im Nebengebäude auf dem demselben Grundstück (privat genutzt)
  • Garagen auf dem Versicherungsgrundstück sowie in der Nähe des Versicherungsortes
  • Waschmaschinen, Wäschetrockner, Krankenfahrstühle, Fahrräder und Kinderwagen des VN in Gemeinschaftsräumen

 
Auch außerhalb der benannten Wohnung gilt der Hausrat vorrübergehend (je nach Versicherung zwischen 3 und 6 Monate) mitversichert. Die Versicherungssumme ist hierfür jedoch stark eingegrenzt.

 

Was gilt nicht versichert?

Nicht versichert gelten Gebäudebestandteile, Kraftfahrzeuge aller Art inkl. deren Anhänger sowie Teile und Zubehör sowie Hausrat von Mietern und Untermietern.

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