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Allgemeines: Unachtsamkeit oder Missgeschick – wer einem Dritten einen Schaden zufügt ist gesetzlich dazu verpflichtet den Geschädigten dafür angemessen zu entschädigen. Diese Haftungsverpflichtung ist in § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt und gilt in unbegrenzter Höhe. Der versehentlich verschüttete Rotwein bei der Einweihungsparty eines Nachbarn stellt hierbei eher einen geringfügigen Schaden dar. Es gibt jedoch Haftungsfälle, bei denen der Verursacher um seine wirtschaftliche Existenz fürchten muss. Denn der Verursacher haftet generell mit seinem gesamten Vermögen, wie zum Beispiel Immobilienbesitz, Geldvermögen, Lohn und Gehalt. Auch auf spätere Erbschaften darf gegebenenfalls zurückgegriffen werden. Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer und seine Familie vor ruinösen Schadenersatzansprüchen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt hierbei die Prüfung der Haftungssituation, die Abwehr unbegründeter Ansprüche sowie die Schadenersatzzahlung bei einem begründeten Anspruch.
Wer gilt versichert? Es besteht die Möglichkeit zwischen einem Single-Versicherungsschutz und einem Familien-Versicherungsschutz zu wählen. Wählt der Kunde den Singleschutz, so gilt ausschließlich der Versicherungsnehmer versichert. Bei Abschluss eines Familienschutzes gelten automatisch der Ehepartner als auch die minderjähren Kinder mitversichert. Auch unverheiratete eheähnliche Gemeinschaften können sich über einen Familientarif versichern. Hier empfiehlt es sich jedoch den Lebenspartner namentlich zu benennen. Minderjährige Kinder gelten über die Familienversicherung immer mitversichert. Darüber hinaus wird für volljährige Kinder auch Versicherungsschutz für die Schul- sowie unmittelbar anschließende Schulausbildung geboten (ACHTUNG: einige Versicherer haben hier Altersgrenzen eingebaut). Der Versicherungsschutz endet mit Heirat bzw. Aufnahme einer dauerhaften beruflichen Tätigkeit. Bei Rechtsreferendaren bzw. Lehramtsanwärtern endet der Versicherungsschutz i.d.R. mit Abschluss des 1. Staatsexamens.
Was gilt versichert? Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer für viele private Aktivitäten wie Sport, Hobby, Freizeit aber auch die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr als Radfahrer oder Fußgänger.
Wo gilt Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz gilt weltweit, wobei die Aufenthaltsdauer im europäischen bzw. außereuropäischen Ausland eingeschränkt sein kann.
Was gilt nicht versichert? Nicht versichert sind Schäden aus gewerblicher bzw. freiberuflicher Tätigkeit oder aus dem Ehrenamt. Auch Schäden aus dem Gebrauch von versicherungs- und zulassungspflichten Kraftfahrzeugen können nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert werden. Vergleichen Sie und finden Sie die für Sie günstigen Versicherungen!
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