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- Rechtsschutz für Selbstständige und Freiberufler
- Welche Kosten sind versichert?
- Das alles umfasst der Versicherungsschutz für Selbstständige und Freiberufler
- Rechtsschutz für Nichtselbstständige
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Rechtsschutz für Selbstständige und Freiberufler
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Auch wenn Sie ein guter Kaufmann sind: Sie können Rechtsauseinandersetzungen nicht immer aus dem Weg gehen, und gütliche Einigungen sind nicht immer möglich. Oft müssen Anwalt und Gericht helfen. Dabei entstehen hohe Kosten, die auch für Gewerbetreibende und Freiberufler schmerzlich sind.
Rechtsschutz bietet Ihnen für Gewerbe und freie Berufe eine Versicherungsform, die auf Ihren Beruf und Ihre Rechtsprobleme zugeschnitten ist.
Wählen Sie den Anwalt Ihres Vertrauens, und lassen Sie Rechtsschutzversicherung für Ihr gutes Recht zahlen.
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Welche Kosten sind versichert?
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Gebühren des eigenen Anwalts; Gebühren des gegnerischen Anwalts; Gerichtskosten; Kosten für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht; Kosten für einen zweiten Anwalt am auswärtigen Gerichtsort; die Auslagen des Gegners oder des gegnerischen Nebenklägers, die Ihnen das Gericht auferlegt; Ihre Reisekosten zu einem ausländischen Gericht; Ihre Kosten wenn Sie einen Privatgutachter in Verkehrsstrafsachen beauftragen; Gutachterkosten im Ausland bei Schadenersatzansprüchen im Verkehrsbereich; Übersetzungskosten; Vollstreckungskosten, z.B. für den Gerichtsvollzieher.
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Das alles umfasst der Versicherungsschutz für Selbstständige und Freiberufler:
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Versicherungsschutz im betrieblichen Bereich, im Privatbereich und im Verkehrsbereich. Zusätzlich können Sie den Rechtsschutz für das Betriebsgrundstück oder die Betriebsräume sowie den Wohnungs-Rechtsschutz für das eigene selbst bewohnte Einfamilienhaus, die Eigentumswohnung oder die Mietwohnung einschließen.
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Im betrieblichen Bereich erhalten Sie den Versicherungsschutz als Gewerbetreibender oder freiberuflich Tätiger; Ihre Arbeitnehmer sind bei ihrer beruflichen Tätigkeit mitversichert.
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Im Privatbereich und im beruflichen Bereich als Arbeitnehmer besteht der Versicherungsschutz für Sie als Versicherungsnehmer, Ihren Ehegatten/Lebenspartner, die minderjährigen Kinder und die volljährigen Kinder (ledig und noch in der Ausbildung).
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Im Verkehrsbereich sind alle Pkw, Wohnmobile, Anhänger und Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast versichert, die auf Ihren Namen, den Namen Ihres Betriebs, Ihres Ehegatten/Lebenspartners und den Namen Ihrer minderjährigen Kinder zugelassen sind. Sie und Ihr Ehegatte/Lebenspartner erhalten außerdem den Fahrer-Rechtsschutz für das Fahren fremder Fahrzeuge (z.B. das Motorrad des Freundes, den Mietwagen im Urlaub).
Volljährige Kinder sind im Verkehrsbereich als Fahrer oder Insasse von Fahrzeugen der Eltern mitversichert. Für ein eigenes Fahrzeug und das Fahren fremder Fahrzeuge benötigen sie eine eigene Rechtsschutzversicherung. Allerdings können volljährige Kinder (ledig und noch in der Ausbildung) für einen geringen Beitrag bei den Eltern mitversichert werden.
Kein Unternehmen gleicht dem anderen, und deshalb kommen unsere Fachleute gerne zu Ihnen, um mit Ihnen gemeinsam den passenden Umfang des Versicherungsschutzes zu ermitteln. Einen ersten Vorschlag können Sie hier anfordern - wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
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Rechtsschutz für Nichtselbstständige
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Mit dem Familien- und Verkehrs-Rechtsschutz versichern sich Arbeitnehmer, Nichtberufstätige, Studenten, Rentner und Pensionäre preisgünstig und umfassend.
Ob Ärger rund ums Fahrzeug, Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, einem Reiseveranstalter oder anderen Vertragspartner — sehen Sie allem Weiteren gelassen entgegen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt für Ihr gutes Recht.
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Welche Kosten sind versichert?
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Gebühren des eigenen Anwalts; Gebühren des gegnerischen Anwalts; Gerichtskosten; Kosten für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht; Kosten für einen zweiten Anwalt am auswärtigen Gerichtsort; die Auslagen des Gegners oder des gegnerischen Nebenklägers, die Ihnen das Gericht auferlegt; Ihre Reisekosten zu einem ausländischen Gericht; Ihre Kosten, wenn Sie einen Privatgutachter in Verkehrsstrafsachen beauftragen; Gutachterkosten im Ausland bei Schadenersatzansprüchen im Verkehrsbereich; Übersetzungskosten; Vollstreckungskosten, z.B. für den Gerichtsvollzieher.
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Das alles umfasst der Versicherungsschutz für Nichtselbstständige:
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- Versicherungsschutz im Privatbereich, im beruflichen Bereich und im Verkehrsbereich. Zusätzlich können Sie den Wohnungs-Rechtsschutz für das eigene selbst bewohnte Einfamilienhaus, die Eigentumswohnung oder die Mietwohnung einschließen.
- Im Privatbereich und im beruflichen Bereich besteht der Versicherungsschutz für Sie als Versicherungsnehmer, Ihren Ehegatten/Lebenspartner, die minderjährigen Kinder und die volljährigen Kinder (ledig und noch in der Ausbildung).
- Im Verkehrsbereich sind alle Fahrzeuge versichert, die auf Ihren Namen, den Namen Ihres Ehegatten/Lebenspartners und den Namen Ihrer minderjährigen Kinder zugelassen sind. Sie und Ihr Ehegatte/Lebenspartner erhalten außerdem den Fahrer-Rechtsschutz für das Fahren fremder Fahrzeuge (z.B. das Motorrad des Freundes, den Mietwagen im Urlaub, den Lkw des Arbeitgebers).
Volljährige Kinder sind im Verkehrsbereich als Fahrer oder Insasse von Fahrzeugen der Eltern mitversichert. Für ein eigenes Fahrzeug und das Fahren fremder Fahrzeuge benötigen sie eine eigene Rechtsschutzversicherung. Allerdings können volljährige Kinder (ledig und noch in der Ausbildung) für einen ganz geringen Beitrag bei den Eltern mitversichert werden.
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Schleswiger Versicherungskontor GmbH
Osterport 2
25872 Ostenfeld
Telefon: 04845 7917-0
Fax: 04845 7917-22
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