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Unfall
  1. Warum eine Unfallversicherung?
  2. Wo und wann schützt die Unfallversicherung?
  3. Was bietet die eine Unfallversicherung?
  4. Was kann eine Unfallversicherung nicht bieten?
  5. Vergleichen Sie!


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Allgemeines
Unfälle passieren immer und zu jeder Zeit. Viele verlaufen glimpflich.
Häufig sind die Folgen jedoch so gravierend, dass vorübergehend oder sogar auf Dauer der Betroffene seinen Beruf und seinen gewohnten Freizeitaktivitäten nicht mehr nachgehen kann.
Aus der Gesetzlichen Unfallversicherung erhalten Arbeitnehmer, Studenten und Schüler Leistungen, wenn es sich um einen Berufs-, Schul- oder Wegeunfall handelt. Gleiches gilt für Kinder im Kindergarten. Keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben Hausfrauen und Selbständige.

Es verbleibt in der Regel eine große Versorgungslücke, da nicht alle finanziellen Folgen eines Unfalls abgesichert sind. Zudem werden im Invaliditätsfall oft große Investitionen für z.B. den Umbau von Haus und Auto notwendig, die durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht abgedeckt sind.
Die meisten Unfälle passieren jedoch in der Freizeit, im Haushalt im Sport und auf Reisen. Für diese Unfälle besteht kein Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung.
Aufgabe der Privaten Unfallversicherung ist es, die durch einen Unfall entstehenden, zum Teil empfindlichen Einkommensverluste und Einbußen an Lebensqualität auszugleichen. Ihre finanziellen Leistungen bilden häufig auch das Startkapital für eine neue Existenz.

 

Wo und wann schützt eine private Unfallversicherung?
Versicherungsschutz gilt auf der ganzen Welt und rund um die Uhr in allen üblichen Lebensbereichen, z.B.

    • im Haus
    • im Straßenverkehr
    • bei der Arbeit
    • in der Freizeit, bei Sport und Hobby
    • im Urlaub

 

Was bietet eine Unfallversicherung?
Aufgabe der Unfallversicherung ist es, die finanziellen Auswirkungen von Unfällen mit Hilfe der Invaliditäts- sowie den weiteren gewählten Leistungen abzufangen.

Weitere Leistungsarten sind z.B.

    • Unfallrente
    • Krankenhaustagegeld
    • Genesungsgeld
    • Übergangsleistung
    • Todesfall-Leistung

 

Was gilt nicht versichert?
Außergewöhnliche Risiken, die nur bei einer Minderheit von Versicherten entstehen können, erfordern einen hohen Beitrag. Um die Gemeinschaft aller Versicherten nicht damit zu belasten, sind, ebenso wie bei anderen Versicherungszweigen, auch in der Unfallversicherung gewisse Risiken vom Versicherungsschutz nicht erfasst.

Ausgeschlossen sind ggf. insbesondere:

    • Vorsätzliche Selbstbeschädigung und Selbstmord.
    • Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind.
    • Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind.
    • Unfälle als Berufs- oder Sportflieger oder beim Fallschirmspringen.
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Schleswiger Versicherungskontor GmbH
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25872 Ostenfeld

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